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Unsere

 

PARTNER

 
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1 Idee 4 Möglichkeiten

Die Buddies - Outdoor
Die Inhouse-Lösung

MÖGLICHKEIT 1 - KOSTENLOS
 

Wer die Möglichkeiten des steuerfreien Sachbezugs nicht für seine Mitarbeiter nutzen möchte, der kann der Belegschaft kostenlos etwas Gutes tun:
Werden Sie zum Buddystandort. An einem festen Tag der Arbeitswoche (z. B. Mittwoch) steht ein Buddy auf ihrem Firmengelände und ihre Mitarbeiter haben quasi damit eine kleine Kantine direkt vor der Tür. 

Völlig kostenlos (nur ein Stromanschluss muss vorhanden sein).

MÖGLICHKEIT 2 - INHOUSE
 

Wir stellen einen Flammkuchenofen zur Verfügung und eine Tiefkühltruhe und füllen diese Truhe 1 x in der Woche wieder auf. Platzsparend, hygienisch und für ihre Mitarbeiter lecker und flexibel.

2 Gastroflammkuchen können so frisch und knusprig in nur 6 Minuten selbst gezaubert werden. Mit einem Preis von 3,30 € pro Flammkuchen liegen Sie so im vollen Freibetrag der steuerfreien Sachzuwendung.

Firma als Buddystandort

MÖGLICHKEIT 3 - ESSENSMARKE
 

Wer seinen Mitarbeitern eine Sachzuwendung zur Motivation zukommen lassen will ohne dabei im Betrieb selbst eine Alternative anzubieten, der kann die Belegschaft dazu einladen einmal die Woche an unserem Buddy zu essen. 

 

Angeschlossenen Betrieben erstellen wir kostenlos klassische Essensmarken, die an die Mitarbeiter verteilt werden können.

Bei einem Portionspreis von 6,40 € können so die vollen 3,30 € steuerfreie Sachzuwendung angesetzt werden. In dieser Konstellation auch für den Arbeitgeber komplett steuerfrei, da es eine Sachzuwendung mit Eigenanteil des Arbeitnehmers ist.

Wir haben unsere Verkaufspreise am Buddy direkt darauf abgestimmt.

Ein Flammkuchen mit Feinkostsalat kostet beispielsweise 4,90 € und plus einem Getränk zusammen 6,40 € (nur für angeschlossene Betriebe).

Am Buddy bezahlt der Mitarbeiter unter Vorlage der Essensmarke dann nur 3,10 € für ein komplettes Mittagessen und der Chef erhält auf Basis der eingereichten Marken am Monatsende eine finanzamtskonforme Abrechnung.

 

MÖGLICHKEIT 4 - DIGITAL 
 

Als moderner Arbeitgeber können sie auch im Bereich der Essensmarken digital glänzen.

 

Unternehmen wie Mastercard z. B. haben den Markt der steuerfreien Mitarbeiterbenefits für sich entdeckt und es gibt zahlreiche Lösungen den Prozess mit der Abrechnung zu digitalisieren.

Apps wie Lunchit beispielsweise ermöglichen so die völlig papierlose Abwicklung. Mit der App kann ihr Mitarbeiter dann überall essen und die Sachzuwendung erhalten.

Die Verwaltung ist digitalisiert, der Aufwand minimal.

Wir würden dann an ihrem Standort an diesem Verfahren teilnehmen.

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Der steuerfreie
Sachbezug

MITTAGESSEN ALS SACHBEZUG

Der steuerfreie Sachbezug im Rahmen der 44 Euro Freigrenze ist eine der beliebtesten und weitverbreitetsten Formen monetärer Mitarbeiterbenefits.

D. h., als Arbeitgeber können Sie Ihren Angestellten monatlich ein steuerfreies Gehaltsextra bis zu einer Freigrenze von 44 Euro gewähren, was in etwa 3,30 € täglich ausmacht.

Ihre Mitarbeiter können durch den monatlichen 44 Euro-Sachbezug bis zu 528 Euro mehr Netto im Jahr erhalten.

MITARBEITER

ZUFRIEDENHEIT

The grass is not greener on the other side – it’s greener where you water it.“

Die Hoffnung, dass es woanders besser ist, ist der Hauptgrund warum Mitarbeiter heutzutage den Betrieb wechseln.

 

Unbewusst ahnt man jedoch, dass das Gras auf "der anderen Seite" selten grüner ist.

Bringen Sie das Gras in ihrem Betrieb zum blühen, indem sie es wässern.

 

Schaffen Sie zufriedene Mitarbeiter durch Belohnung und Wertschätzung.

Mit unseren Möglichkeiten stehen ihnen 4 Belohnungsmodelle zur Verfügung. Steuerfrei und damit günstiger als eine Gehaltserhöhung.

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